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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Vermietung, Verkauf und Eventleistungen

POPCORNMIETEN – Inh. Vitali Maier
Bandkeramikweg 10
79365 Rheinhausen
Deutschland

Stand: August 2026


Inhaltsübersicht

  1. Geltungsbereich
  2. Angebot und Vertragsschluss
  3. Leistungsumfang und Auftragsbeginn
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Vermietung von Geräten
  6. Lieferung, Aufbau und Abholung
  7. Pflichten des Mieters
  8. Schäden, Verlust und Verschmutzung
  9. Rückgabe und verspätete Rückgabe
  10. Stornierung durch den Kunden
  11. Branding und individuell beauftragte Sonderleistungen
  12. Fremdleistungen und Personal
  13. Verkauf von Waren und Verbrauchsmaterialien
  14. Mängel und Störungen bei Mietgeräten
  15. Leistungen Dritter, Lieferanten und Speditionen
  16. Haftung des Anbieters
  17. Haftung des Mieters
  18. Höhere Gewalt und sonstige nicht zu vertretende Ereignisse
  19. Genehmigungen und Veranstalterpflichten
  20. Widerrufsrecht
  21. Datenschutz
  22. Streitbeilegung
  23. Anwendbares Recht
  24. Gerichtsstand
  25. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen POPCORNMIETEN, Inh. Vitali Maier (nachfolgend „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über

  • die Vermietung von Event-, Gastronomie- und Veranstaltungsgeräten,
  • den Verkauf von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialien und sonstigen Waren,
  • Lieferung, Abholung und Aufbau von Mietgegenständen,
  • Branding- und Individualisierungsleistungen,
  • Personal- und Fremdleistungen sowie
  • sonstige Event- und Zusatzleistungen.

1.2

Das Angebot richtet sich überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Unternehmen, Agenturen, Messeveranstalter, Eventveranstalter und sonstige gewerbliche Kunden.

1.3

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1

Die auf der Website, in Prospekten, Preislisten oder sonstigen Werbematerialien dargestellten Leistungen und Preise stellen grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.

2.2

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Kunden durch den Anbieter zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Auftragsbestätigung in Textform, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Bereitstellung bzw. Versand der bestellten Ware oder Mietgegenstände erfolgen.

2.3

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

2.4

Bei telefonischen Vereinbarungen ist der Kunde dafür verantwortlich, die wesentlichen Vertragsdaten, insbesondere Termin, Leistungsumfang, Lieferanschrift und Kontaktdaten, zu überprüfen. Maßgeblich sind die vom Anbieter in der Auftragsbestätigung wiedergegebenen Vertragsdaten, sofern der Kunde diesen nicht unverzüglich widerspricht.


3. Leistungsumfang und Auftragsbeginn

3.1

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den hierin enthaltenen Angaben.

3.2

Für die zeitliche Einordnung eines Auftrags ist neben dem eigentlichen Veranstaltungstermin insbesondere der vereinbarte Auftragsbeginn maßgeblich.

3.3

Als Auftragsbeginn kann insbesondere der Zeitpunkt vereinbart werden, an dem der Anbieter mit einer für den konkreten Auftrag erforderlichen Leistung beginnt. Hierzu zählen insbesondere:

  • Kommissionierung,
  • Vorbereitung und Konfiguration von Mietgeräten,
  • individuelle Programmierung oder Einrichtung,
  • Herstellung oder Vorbereitung von Branding,
  • Zusammenstellung oder Beschaffung von Waren,
  • Vorbereitung des Transports,
  • Lieferung,
  • Aufbau,
  • Bereitstellung von Personal oder
  • sonstige unmittelbar auf den Auftrag bezogene Vorbereitungsleistungen.

3.4

Der maßgebliche Auftragsbeginn wird, soweit erforderlich, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.

3.5

Der Auftragsbeginn kann vor dem eigentlichen Veranstaltungs- oder Messetermin liegen.

Beispiel: Beginnt eine Messe am 17.09., die vereinbarte auftragsbezogene Vorbereitung oder der Aufbau jedoch bereits am 09.09., kann der 09.09. als Auftragsbeginn vereinbart werden.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

4.2

Sofern der Kunde Unternehmer ist, verstehen sich die Preise grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.

4.3

Bei Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit gesetzlich erforderlich.

4.4

Zahlungsfristen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.

4.5

Der Anbieter ist berechtigt, bei Neukunden, kurzfristigen Aufträgen oder individuell beschafften Waren eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

4.6

Bei vereinbarter Vorauszahlung ist der Anbieter berechtigt, mit der Auftragsvorbereitung erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung zu beginnen.

4.7

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangt werden.


5. Vermietung von Geräten

5.1

Die vermieteten Geräte verbleiben während und nach Ablauf des Mietzeitraums im Eigentum des Anbieters.

5.2

Der Mieter darf die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend den überlassenen Bedienungs- und Sicherheitshinweisen verwenden.

5.3

Eine Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder sonstige gewerbliche Nutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.

5.4

Der Mieter hat die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Diebstahl und unsachgemäßer Nutzung zu schützen.

5.5

Der Mieter hat sicherzustellen, dass nur geeignete und entsprechend eingewiesene Personen die Geräte bedienen.

5.6

Sofern nicht ausdrücklich eine Betreuung durch den Anbieter vereinbart wurde, ist der Mieter für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung der Mietgeräte verantwortlich.


6. Lieferung, Aufbau und Abholung

6.1

Die Art der Lieferung bzw. Abholung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

6.2

Bei vereinbarter Lieferung hat der Mieter sicherzustellen, dass die Lieferanschrift zum vereinbarten Lieferzeitpunkt erreichbar ist und eine geeignete Person zur Entgegennahme zur Verfügung steht.

6.3

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zufahrt zum Veranstaltungs- bzw. Lieferort mit dem für die Leistung erforderlichen Fahrzeug möglich ist.

6.4

Der Mieter hat erforderliche Zufahrtsgenehmigungen, Parkgenehmigungen, Veranstaltergenehmigungen oder sonstige Genehmigungen, soweit sie in seinem Verantwortungsbereich liegen, rechtzeitig einzuholen.

6.5

Der Mieter stellt am Aufstellort eine geeignete, ausreichend große, ebene und saubere Fläche sowie die erforderlichen Anschlüsse zur Verfügung.

6.6

Besondere Anforderungen, insbesondere Stromanschlüsse, Wasseranschlüsse, Standflächen, Zufahrtswege, Aufzüge oder sonstige technische Voraussetzungen, sind vom Mieter rechtzeitig mitzuteilen.

6.7

Wird ein vereinbarter Aufbau durch den Anbieter geschuldet, muss der Aufstellort zum vereinbarten Aufbauzeitpunkt zugänglich und vorbereitet sein.

6.8

Verzögerungen, Wartezeiten oder zusätzliche Fahrten, die durch vom Mieter zu vertretende Umstände entstehen, können dem Mieter nach vorheriger Vereinbarung bzw. nach den im Angebot genannten Konditionen berechnet werden.


7. Pflichten des Mieters

7.1

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig und entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zu behandeln.

7.2

Der Mieter hat die gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen und gegebenenfalls die Vorgaben des Veranstalters einzuhalten.

7.3

Der Mieter darf Veränderungen, Reparaturen, Umbauten oder sonstige Eingriffe an den Mietgegenständen nicht selbst vornehmen.

7.4

Bei Störungen oder Beschädigungen ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

7.5

Der Mieter hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Flüssigkeiten, Feuchtigkeit, Lebensmittelreste oder sonstige Stoffe nicht in Bereiche der Geräte gelangen, die hierfür nicht vorgesehen sind.


8. Schäden, Verlust und Verschmutzung

8.1

Der Mieter haftet für Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit durch ihn, seine Mitarbeiter, Gäste, Besucher oder sonstige Personen verursacht werden, soweit der Mieter die Beschädigung zu vertreten hat.

8.2

Der Mieter haftet insbesondere für Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, unsachgemäßer Reinigung, Feuchtigkeitseinwirkung oder sonstiger nicht bestimmungsgemäßer Verwendung.

8.3

Bei Beschädigungen können die erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten einschließlich notwendiger Prüf-, Transport- und Arbeitskosten berechnet werden.

8.4

Ist ein Mietgegenstand aufgrund einer vom Mieter zu vertretenden Beschädigung nicht mehr wirtschaftlich reparierbar, kann der entstandene Schaden unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Wert des Mietgegenstands ersetzt verlangt werden.

8.5

Bei Verlust oder Diebstahl eines Mietgegenstands haftet der Mieter grundsätzlich für den hierdurch entstandenen Schaden.

8.6

Bei übermäßiger Verschmutzung, unsachgemäßer Reinigung oder Rückgabe in nassem oder nicht vertragsgemäßem Zustand können die erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten berechnet werden.


9. Rückgabe und verspätete Rückgabe

9.1

Der Mieter hat die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus der vertragsgemäßen Nutzung ergibt.

9.2

Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

9.3

Bei verspäteter Rückgabe kann der Anbieter eine angemessene zusätzliche Nutzungsentschädigung sowie tatsächlich entstandene weitere Kosten verlangen.

9.4

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, sofern der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.


10. Stornierung durch den Kunden

10.1

Eine Stornierung durch den Kunden ist grundsätzlich möglich. Die Stornierung muss in Textform erfolgen.

10.2

Bei einer Stornierung durch den Kunden werden, bezogen auf den vereinbarten Mietpreis der betreffenden Mietleistung, folgende pauschalierte Schadensersatzbeträge fällig:

  • mehr als 30 Kalendertage vor dem Auftragsbeginn: 10 %
  • 30 bis 15 Kalendertage vor dem Auftragsbeginn: 25 %
  • 14 bis 3 Kalendertage vor dem Auftragsbeginn: 50 %
  • innerhalb von 2 Kalendertagen vor dem Auftragsbeginn oder am Auftragsbeginn: 100 %

10.3

Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Auftragsbeginn. Dieser kann insbesondere vor dem eigentlichen Veranstaltungs-, Messe- oder Nutzungstermin liegen.

10.4

Der Kunde bleibt berechtigt nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.5

Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten. Eine bereits gezahlte Stornopauschale wird auf den tatsächlich entstandenen Schaden angerechnet.

10.6

Bereits entstandene oder aufgrund der Stornierung nicht mehr vermeidbare Kosten für individuell beauftragte Leistungen werden unabhängig von der allgemeinen Stornostaffel nach den folgenden Regelungen berechnet.


11. Branding und individuell beauftragte Sonderleistungen

11.1

Individuell für den Kunden angefertigte, bestellte oder beauftragte Leistungen, insbesondere individuelle Folierungen, Drucke, Beschriftungen, Werbemittel, Branding von Geräten, Sonderanfertigungen oder sonstige kundenspezifische Leistungen, werden unabhängig von der allgemeinen Stornierungsstaffel gesondert behandelt.

11.2

Sobald der Anbieter aufgrund eines Kundenauftrags selbst verbindliche Bestellungen oder Beauftragungen gegenüber Herstellern, Druckereien, Lieferanten oder sonstigen Dienstleistern vorgenommen hat, ist der Kunde bei einer Stornierung verpflichtet, die hieraus entstehenden und nicht mehr vermeidbaren Kosten vollständig zu erstatten.

11.3

Dies gilt insbesondere für Material-, Produktions-, Druck-, Folierungs-, Versand-, Einrichtungs- und sonstige Kosten, die aufgrund der individuellen Beauftragung entstanden sind.

11.4

Ist eine individuell beauftragte Leistung bereits vollständig hergestellt, produziert oder verbindlich beauftragt und kann der Anbieter den Auftrag gegenüber dem jeweiligen Hersteller, Lieferanten oder Dienstleister nicht mehr kostenfrei stornieren, ist der hierfür vereinbarte Preis in voller Höhe vom Kunden zu zahlen.

11.5

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, bereits beauftragte individuelle Leistungen auf eigene Kosten weiterzuverwenden, anderweitig zu vermarkten oder einen Ersatzkunden zu suchen.

11.6

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter im Einzelfall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.


12. Fremdleistungen und Personal

12.1

Der Anbieter kann auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermitteln oder im Namen bzw. auf Rechnung des Anbieters für den Kunden verbindlich beauftragen. Hierzu gehören insbesondere Hostessen, Promotionpersonal, Kinderschminken, externe Betreuung, Künstler und sonstige Dienstleister.

12.2

Der Kunde verpflichtet sich, die Kosten für individuell für ihn fest gebuchte Fremdleistungen auch dann zu tragen, wenn er den Gesamtauftrag nach erfolgter verbindlicher Beauftragung der Fremdleistung storniert.

12.3

Ist der Anbieter gegenüber einem Drittanbieter aufgrund einer verbindlichen Buchung zur Zahlung des vollständigen Honorars verpflichtet und kann die Fremdleistung aufgrund der Stornierung des Kunden nicht mehr kostenfrei storniert werden, ist der Anbieter berechtigt, das ihm gegenüber dem Drittanbieter geschuldete vollständige Honorar an den Kunden weiterzubelasten.

12.4

Dies gilt insbesondere für fest gebuchte Hostessen, Promotionpersonal und sonstige Veranstaltungskräfte, sofern der jeweilige Dienstleister bei einer Stornierung durch den Anbieter das vollständige vereinbarte Honorar berechnet.

12.5

Die Verpflichtung des Kunden zur Erstattung der Fremdleistungskosten besteht unabhängig von der allgemeinen Stornierungsstaffel für die übrigen Miet- oder Veranstaltungsleistungen.

12.6

Der Anbieter wird dem Kunden auf Verlangen die entsprechende verbindliche Beauftragung oder Abrechnung des Drittanbieters nachweisen.

12.7

Soweit der Anbieter selbst Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der Fremdleistung ist, bleiben die gesetzlichen Haftungsbestimmungen unberührt. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Pflichtverletzungen des Drittanbieters, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.


13. Verkauf von Waren und Verbrauchsmaterialien

13.1

Neben Mietleistungen kann der Anbieter Waren und Verbrauchsmaterialien verkaufen. Hierzu gehören insbesondere fertiges Popcorn, Popcornmais, Popcorntüten, Nacho-Chips, Nacho-Saucen, Zucker, Zuckerwatte-Zucker, Slush-Zutaten, Softeis-Zutaten sowie sonstige Lebensmittel und Verbrauchsmaterialien.

13.2

Die Waren können insbesondere zusammen mit einer Gerätevermietung für einen bestimmten Veranstaltungstermin bestellt und speziell für diesen Auftrag disponiert oder beschafft werden.

13.3

Bei einer Stornierung sind Waren und Verbrauchsmaterialien, die der Anbieter speziell für den konkreten Auftrag beschafft, bestellt, reserviert oder zusammengestellt hat, vollständig zu vergüten, soweit diese aufgrund ihrer Beschaffenheit, Menge, individuellen Zusammenstellung oder des angegebenen Veranstaltungstermins nicht ohne Weiteres anderweitig verwendet oder verkauft werden können.

13.4

Dies gilt insbesondere für Lebensmittel und Verbrauchsmaterialien mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), die speziell aufgrund des Kundenauftrags beschafft wurden.

13.5

Ist der Anbieter gegenüber seinem Lieferanten bereits verbindlich zur Abnahme und Zahlung der Ware verpflichtet und kann die Bestellung aufgrund der Stornierung des Kunden nicht mehr kostenfrei storniert werden, ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten vollständig an den Kunden weiterzubelasten.

13.6

Wurde die Ware bereits geliefert, kommissioniert, portioniert, individuell zusammengestellt oder für den konkreten Auftrag vorbereitet und kann sie aufgrund ihrer Beschaffenheit oder des vorgesehenen Verwendungszwecks nicht ohne Weiteres anderweitig verwendet werden, ist der hierfür vereinbarte Preis vollständig zu zahlen.

13.7

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, speziell für den Kunden beschaffte Waren auf eigene Kosten einzulagern, anderweitig zu vermarkten oder einen Ersatzkunden zu suchen.

13.8

Für Waren, die aufgrund ihrer Art und Beschaffenheit ohne Weiteres anderweitig verkauft oder verwendet werden können, bleibt der Anbieter verpflichtet, einen durch die Stornierung tatsächlich nicht mehr entstehenden Schaden angemessen zu berücksichtigen.

13.9

Der Kunde bleibt berechtigt nachzuweisen, dass dem Anbieter hinsichtlich der betreffenden Waren kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

13.10

Für Lebensmittel gelten die jeweils angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten und Lagerbedingungen. Nach Übergabe der Ware trägt der Kunde die Verantwortung für eine sachgerechte Lagerung entsprechend den angegebenen Bedingungen.

13.11

Gegenüber Unternehmern gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, soweit diese Anwendung findet.


14. Mängel und Störungen bei Mietgeräten

14.1

Der Anbieter übergibt bzw. versendet die Mietgeräte in einem für den vereinbarten Verwendungszweck geeigneten Zustand.

14.2

Sollte ein Mietgerät trotz ordnungsgemäßer Verwendung während der Mietzeit ausfallen, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

14.3

Der Anbieter wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, eine geeignete Ersatzlösung oder Reparatur bereitzustellen.

14.4

Ist eine Ersatzlieferung oder Reparatur nicht möglich und kann die vereinbarte Leistung deshalb nicht erbracht werden, werden bereits gezahlte Beträge für die tatsächlich nicht erbrachte Mietleistung erstattet.

14.5

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen dieser AGB.


15. Leistungen Dritter, Lieferanten und Speditionen

15.1

Der Anbieter darf zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte einsetzen.

15.2

Für Verzögerungen oder Ausfälle, die ausschließlich auf Umständen beruhen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere auf unvorhersehbaren Störungen bei Speditionen, Lieferanten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, haftet der Anbieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

15.3

Der Anbieter wird sich in einem solchen Fall im Rahmen des Zumutbaren bemühen, eine Ersatzlösung zu finden.

15.4

Kann eine Leistung aufgrund eines nicht vom Anbieter zu vertretenden Ereignisses nicht erbracht werden, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung erstattet, soweit gesetzlich zulässig.


16. Haftung des Anbieters

16.1

Der Anbieter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

16.2

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

16.3

Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

16.4

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter gegenüber Unternehmern ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren unmittelbaren Schaden.

16.5

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:

  • entgangenen Gewinn,
  • entgangene Umsätze,
  • ausgebliebene Einnahmen,
  • Produktions- oder Betriebsausfälle,
  • Kosten für Ersatzpersonal,
  • Kosten für Ersatzgeräte oder anderweitige Ersatzbeschaffung,
  • Kosten eines Messestandes oder einer Veranstaltung,
  • Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Veranstaltungskosten,
  • Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen Dritter,
  • sonstige Vermögensfolgeschäden.

16.6

Insbesondere begründet der Ausfall, die verspätete Lieferung, die technische Störung oder die vorübergehende Nichtverfügbarkeit eines Mietgeräts keinen Anspruch des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn, Umsatzverlusten oder sonstigen Folgeschäden, soweit der Anbieter den jeweiligen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

16.7

Der Anbieter haftet nicht für eine bestimmte wirtschaftliche Verwendbarkeit oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der vermieteten Geräte oder sonstigen Leistungen.

16.8

Bei einem technischen Ausfall eines Mietgeräts wird sich der Anbieter im Rahmen des Zumutbaren bemühen, den Ausfall durch Reparatur, Ersatzgerät oder eine andere geeignete Lösung zu beheben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzlösung besteht nicht.

16.9

Soweit eine Ersatzlösung nicht möglich ist und die vereinbarte Mietleistung deshalb ganz oder teilweise nicht erbracht werden kann, beschränkt sich der Anspruch des Kunden – soweit gesetzlich zulässig – auf die Erstattung des auf die nicht erbrachte Mietleistung entfallenden Mietpreises.

16.10

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder sonstigen mittelbaren Schäden, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

16.11

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen, insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


17. Haftung des Mieters

17.1

Der Mieter haftet für Schäden, die er oder Personen, denen er die Mietgegenstände überlassen oder deren Nutzung er ermöglicht hat, schuldhaft verursachen.

17.2

Der Mieter haftet insbesondere für Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung, nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, fehlender Beaufsichtigung oder sonstiger vom Mieter zu vertretender Pflichtverletzungen.

17.3

Der Mieter hat den Anbieter unverzüglich über Schäden, Verlust, Diebstahl oder sonstige wesentliche Beeinträchtigungen der Mietgegenstände zu informieren.


18. Höhere Gewalt und sonstige nicht zu vertretende Ereignisse

18.1

Kann der Anbieter aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund eines sonstigen unvorhersehbaren Ereignisses, das außerhalb seines Einflussbereichs liegt, eine Leistung vorübergehend oder dauerhaft nicht erbringen, ist er für die Dauer und den Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit.

18.2

Als Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Verkehrsstörungen, Krieg, Pandemien, Energieausfälle oder sonstige Ereignisse, die eine Leistungserbringung unzumutbar machen.

18.3

Bereits gezahlte Beträge für nachweislich nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet, soweit gesetzlich zulässig.


19. Genehmigungen und Veranstalterpflichten

19.1

Der Kunde ist für die Einhaltung der für seine Veranstaltung geltenden behördlichen Vorschriften verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil der Leistung des Anbieters sind.

19.2

Hierzu gehören insbesondere erforderliche Genehmigungen, Veranstaltungsauflagen, Zufahrtsgenehmigungen und sonstige vom Veranstalter einzuholende Erlaubnisse.

19.3

Kosten für behördlich angeordnete Sonderprüfungen, Abnahmen oder zusätzliche Anforderungen werden dem Kunden berechnet, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind und vom Kunden zu vertreten oder von ihm veranlasst wurden.

19.4

Etwaige GEMA-Gebühren oder sonstige veranstaltungsbezogene Gebühren trägt der Kunde, soweit diese aufgrund seiner Veranstaltung anfallen.


20. Widerrufsrecht

20.1

Gegenüber Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

20.2

Soweit der Anbieter ausnahmsweise Verträge mit Verbrauchern schließt, gelten hinsichtlich eines etwaigen gesetzlichen Widerrufsrechts ausschließlich die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

20.3

Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB weder erweitert noch ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.


21. Datenschutz

21.1

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

21.2

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen.


22. Streitbeilegung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.


23. Anwendbares Recht

23.1

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist.

23.2

Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


24. Gerichtsstand

24.1

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters vereinbart, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

24.2

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


25. Schlussbestimmungen

25.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

25.2

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

25.3

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Stand: August 2026